Fridays for Future und anderen sei Dank, dass es der Umwelt­be­we­gung durch die Klage beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gelungen ist, die Bundes­re­gie­rung zur Vorlage eines novel­lierten Klima­schutz­ge­setzes zu bewegen. Das ist ein Schritt in eine zukunfts­fä­hige Rich­tung. Das Verfas­sungs­ge­richt fordert, dass sich die Klima­po­litik und Gesetz­ge­bung auch an den Frei­heits­rechten zukünf­tiger Gene­ra­tionen orien­tieren muss und zum Schutz dieser verpflichtet ist.

Das ist auch der Anspruch des Netz­werks Gemein­wohl-Ökonomie Unter­nehmen Berlin Brandenburg.

Was genau sagt das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in seinem Urteil?

Es beruft sich auf Grund­ge­setz Art. 20a: Der Staat schützt auch in Verant­wor­tung für die künf­tigen Gene­ra­tionen die natür­li­chen Lebens­grund­lagen. Und sagt: „Art. 20 AGG ist eine justi­ziable Rechts­norm, die den poli­ti­schen Prozess zugunsten ökolo­gi­scher Belange auch mit Blick auf die künf­tigen Gene­ra­tionen binden soll.

Das Gericht machte deut­lich, dass es beim Vorrang poli­ti­scher Gestal­tung bleibt. Nur muss diese künftig weiter voraus gedacht werden als bisher. Entschei­dend war die Fest­stel­lung, dass CO2 Emis­sionen der Atmo­sphäre nach dem Stand heutiger Wissen­schaft nicht einfach wieder entzogen werden können und deshalb das Klima irrever­si­blen Schaden nimmt. Weil Frei­heits-Gebrauch CO2 Emis­sionen frei­setzen kann, folgt daraus heute schon der Anspruch die Lasten auszu­glei­chen und nutz­bare Rest­mengen eini­ger­maßen gerecht zu verteilen.

In den Worten des Gerichts: es drohe „eine unum­kehrbar ange­legte recht­liche Gefähr­dung künf­tiger Frei­heit“ weshalb nun ein „frei­heits­scho­nender Über­gang in die Klima­neu­tra­lität“ gefor­dert sei.

Gute Nach­richt auch aus den Niederlanden

Die Umwelt­gruppe Milieu­de­fensie (zu deutsch: Umwelt­ver­tei­di­gung) hat soeben einen Prozess gegen Shell gewonnen.

Shell hat die Verant­wor­tung, die CO2-Emis­sionen zu redu­zieren und muss dies kurz­fristig tun. Das hat das Bezirks­ge­richt Den Haag in der Klage entschieden, die Milieu­de­fensie unter anderem gegen Shell einge­reicht hat.

„Shell muss seinen Teil dazu beitragen, dem gefähr­li­chen Klima­wandel entge­gen­zu­wirken“, sagte der Richter. „Der Ölkon­zern ist durch seine Konzern­po­litik verpflichtet, die CO2-Emis­sionen des Shell-Konzerns und seiner Kunden bis Ende 2030 um netto 45 Prozent gegen­über dem Niveau von 2019 zu reduzieren.“

Das Urteil könnte große Auswir­kungen haben; die Verur­tei­lung könnte als Kata­ly­sator für neue Klagen gegen Unter­nehmen mit hohen CO2-Emis­sionen dienen, sowohl in den Nieder­landen als auch im Ausland.“

vgl. dazu: https://www.sueddeutsche.de/politik/shell-urteil-klimaschutz‑1.5305083

Es geht voran!