Fridays for Future und anderen sei Dank, dass es der Umweltbewegung durch die Klage beim Bundesverfassungsgericht gelungen ist, die Bundesregierung zur Vorlage eines novellierten Klimaschutzgesetzes zu bewegen. Das ist ein Schritt in eine zukunftsfähige Richtung. Das Verfassungsgericht fordert, dass sich die Klimapolitik und Gesetzgebung auch an den Freiheitsrechten zukünftiger Generationen orientieren muss und zum Schutz dieser verpflichtet ist.
Das ist auch der Anspruch des Netzwerks Gemeinwohl-Ökonomie Unternehmen Berlin Brandenburg.
Was genau sagt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil?
Es beruft sich auf Grundgesetz Art. 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen. Und sagt: „Art. 20 AGG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.
Das Gericht machte deutlich, dass es beim Vorrang politischer Gestaltung bleibt. Nur muss diese künftig weiter voraus gedacht werden als bisher. Entscheidend war die Feststellung, dass CO2 Emissionen der Atmosphäre nach dem Stand heutiger Wissenschaft nicht einfach wieder entzogen werden können und deshalb das Klima irreversiblen Schaden nimmt. Weil Freiheits-Gebrauch CO2 Emissionen freisetzen kann, folgt daraus heute schon der Anspruch die Lasten auszugleichen und nutzbare Restmengen einigermaßen gerecht zu verteilen.
In den Worten des Gerichts: es drohe „eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit“ weshalb nun ein „freiheitsschonender Übergang in die Klimaneutralität“ gefordert sei.
Gute Nachricht auch aus den Niederlanden
Die Umweltgruppe Milieudefensie (zu deutsch: Umweltverteidigung) hat soeben einen Prozess gegen Shell gewonnen.
Shell hat die Verantwortung, die CO2-Emissionen zu reduzieren und muss dies kurzfristig tun. Das hat das Bezirksgericht Den Haag in der Klage entschieden, die Milieudefensie unter anderem gegen Shell eingereicht hat.
„Shell muss seinen Teil dazu beitragen, dem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken“, sagte der Richter. „Der Ölkonzern ist durch seine Konzernpolitik verpflichtet, die CO2-Emissionen des Shell-Konzerns und seiner Kunden bis Ende 2030 um netto 45 Prozent gegenüber dem Niveau von 2019 zu reduzieren.“
Das Urteil könnte große Auswirkungen haben; die Verurteilung könnte als Katalysator für neue Klagen gegen Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen dienen, sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland.“
vgl. dazu: https://www.sueddeutsche.de/politik/shell-urteil-klimaschutz‑1.5305083
Es geht voran!