Impulse der Konferenz des Guten Wirtschaftens Berlin-Brandenburg 2026 | Teil 2
Wem gehört ein Unternehmen eigentlich? Und was bedeutet diese Frage für diejenigen, die dort arbeiten, für Kund:innen, Umwelt und Gesellschaft?
Der Impuls von Matthias Kasper bei der Konferenz des Guten Wirtschaftens Berlin-Brandenburg setzte genau hier an. Eigentum, so seine Ausgangsthese, ist mehr als die Frage, wem etwas gehört. Es legt fest, wer darüber verfügen, davon profitieren und Entscheidungen treffen kann. Bei Unternehmen geht es damit auch darum, wer bestimmt, was produziert wird, wie gewirtschaftet wird und welchen Zweck ein Unternehmen verfolgt.
Eigentum ist eine Entscheidungsfrage
Eigentumsstrukturen können deshalb als eine Art Entscheidungsarchitektur verstanden werden. Sie verteilen Macht und Verantwortung und legen fest, wer über die Entwicklung eines Unternehmens bestimmen kann.
Das wird besonders deutlich bei strategischen Entscheidungen: Was ist der Zweck des Unternehmens? Was geschieht mit Gewinnen? Wo wird investiert? Welche Standorte werden aufgebaut oder aufgegeben?
Demokratisches Wirtschaften beginnt dort, wo diejenigen Einfluss auf solche Entscheidungen bekommen, die von ihnen betroffen sind. Im Impuls wurde dafür eine Beteiligungsskala vorgestellt, die von Information und Konsultation über Mitbestimmung bis hin zur Selbstbestimmung reicht.
Wofür wird gewirtschaftet?
Damit ist die demokratische Frage allerdings noch nicht beantwortet. Denn auch ein demokratisch organisiertes Unternehmen muss sich fragen, welchem Zweck sein Wirtschaften dient.
Hier kommt die gemeinwohlorientierte Perspektive hinzu. Der Gemeinwohlbezug richtet den Blick auf die unterschiedlichen Anspruchsgruppen und darauf, welche Werte in unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Instrumente wie die Gemeinwohl-Bilanz können dabei helfen, diese Perspektive sichtbar zu machen.
Demokratie und Gemeinwohl treffen sich damit an einer entscheidenden Stelle: bei der Frage, wer über die Ausrichtung eines Unternehmens entscheidet und welche Interessen dabei berücksichtigt werden.
Verschiedene Wege zu anderem Eigentum
Im zweiten Teil des Impulses ging es um konkrete Modelle.
Verantwortungseigentum versucht, Stimmrechte und Kapitalrechte voneinander zu trennen. Die Entscheidungsmacht soll bei den Menschen liegen, die im Unternehmen tätig sind. Gleichzeitig kann eine Vermögensbindung verhindern, dass Unternehmensvermögen einfach verkauft oder der eigentliche Unternehmenszweck bei einem Eigentümerwechsel aufgegeben wird. Als Beispiele wurden unter anderem Ecosia und Märkisches Landbrot genannt. Als mögliche künftige Rechtsform wurde die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen diskutiert.
Genossenschaften und Belegschaftseigentum gehen einen anderen Weg. Bei einer Genossenschaft gehört das Unternehmen seinen Mitgliedern. Das Prinzip „Ein Mensch, eine Stimme“ schafft eine formale Gleichheit bei Entscheidungen, unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitals. Als Beispiel wurde unter anderem die SuperCoopBerlin Wedding genannt. Beim ESOP wiederum können Beschäftigte über eine eigene Struktur schrittweise Anteile am Unternehmen erwerben.
Unternehmensräte sind wiederum keine eigene Eigentumsform. Sie können aber eine zusätzliche Ebene strategischer Beteiligung schaffen. Neben Eigentümer:innen und Beschäftigten können je nach Ausgestaltung auch Kund:innen, Umwelt oder andere gesellschaftliche Interessen vertreten sein. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass sogar die Natur selbst institutionell eine Stimme erhalten kann.
Kein Modell löst alles
Interessant wird es dort, wo die Grenzen der einzelnen Modelle sichtbar werden.
Verantwortungseigentum kann einen Unternehmenszweck langfristig absichern, garantiert aber nicht automatisch demokratische Entscheidungsstrukturen. Genossenschaften haben demokratische Elemente fest eingebaut, richten ihr Wirtschaften dadurch aber nicht automatisch am Gemeinwohl aus. Unternehmensräte können unterschiedliche Interessen zusammenbringen, ihre Wirkung hängt wiederum stark von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.
Entscheidend ist deshalb weniger das Etikett als die tatsächliche Praxis: Wer sitzt in den Gremien? Wer darf entscheiden? Wie werden Entscheidungen getroffen? Und was passiert, wenn Interessen miteinander kollidieren?
Von der Theorie in die Praxis
Im anschließenden Workshop mit Felix vom Märkischen Landbrot wurde diese Frage an einem konkreten Beispiel weitergeführt. Im Mittelpunkt standen Verantwortungseigentum und die praktischen Fragen, die damit verbunden sind: Wie lässt sich der Unternehmenszweck langfristig schützen? Wie kann ein Unternehmen unabhängig bleiben und eine Nachfolge gestalten? Und wie lässt sich Macht innerhalb des Unternehmens verteilen?
Damit schließt sich der Kreis zu den anderen Impulsen der Konferenz. Zunächst ging es um Kooperation und Vertrauen als Grundlage gemeinsamer Wirtschafts-Ökosysteme. Danach um die Frage, wie digitale Infrastruktur gemeinschaftlich organisiert werden könnte. Die Diskussion über Eigentum führt noch eine Ebene tiefer.
Denn wer über Eigentum entscheidet, entscheidet auch darüber, wie wirtschaftliche Macht verteilt wird.
Gutes Wirtschaften ist deshalb nicht nur eine Frage dessen, was Unternehmen tun. Es ist auch eine Frage dessen, wem sie gehören und wie Eigentum Verantwortung und Entscheidungsmacht organisiert.