Impulse der Konferenz des Guten Wirtschaftens Berlin-Brandenburg 2026 | Teil 2

Wem gehört ein Unter­nehmen eigent­lich? Und was bedeutet diese Frage für dieje­nigen, die dort arbeiten, für Kund:innen, Umwelt und Gesellschaft?

Der Impuls von Matthias Kasper bei der Konfe­renz des Guten Wirt­schaf­tens Berlin-Bran­den­burg setzte genau hier an. Eigentum, so seine Ausgangs­these, ist mehr als die Frage, wem etwas gehört. Es legt fest, wer darüber verfügen, davon profi­tieren und Entschei­dungen treffen kann. Bei Unter­nehmen geht es damit auch darum, wer bestimmt, was produ­ziert wird, wie gewirt­schaftet wird und welchen Zweck ein Unter­nehmen verfolgt.

Eigentum ist eine Entscheidungsfrage

Eigen­tums­struk­turen können deshalb als eine Art Entschei­dungs­ar­chi­tektur verstanden werden. Sie verteilen Macht und Verant­wor­tung und legen fest, wer über die Entwick­lung eines Unter­neh­mens bestimmen kann.

Das wird beson­ders deut­lich bei stra­te­gi­schen Entschei­dungen: Was ist der Zweck des Unter­neh­mens? Was geschieht mit Gewinnen? Wo wird inves­tiert? Welche Stand­orte werden aufge­baut oder aufgegeben?

Demo­kra­ti­sches Wirt­schaften beginnt dort, wo dieje­nigen Einfluss auf solche Entschei­dungen bekommen, die von ihnen betroffen sind. Im Impuls wurde dafür eine Betei­li­gungs­skala vorge­stellt, die von Infor­ma­tion und Konsul­ta­tion über Mitbe­stim­mung bis hin zur Selbst­be­stim­mung reicht.

Wofür wird gewirtschaftet?

Damit ist die demo­kra­ti­sche Frage aller­dings noch nicht beant­wortet. Denn auch ein demo­kra­tisch orga­ni­siertes Unter­nehmen muss sich fragen, welchem Zweck sein Wirt­schaften dient.

Hier kommt die gemein­wohl­ori­en­tierte Perspek­tive hinzu. Der Gemein­wohl­bezug richtet den Blick auf die unter­schied­li­chen Anspruchs­gruppen und darauf, welche Werte in unter­neh­me­ri­schen Entschei­dungen berück­sich­tigt werden. Instru­mente wie die Gemein­wohl-Bilanz können dabei helfen, diese Perspek­tive sichtbar zu machen.

Demo­kratie und Gemein­wohl treffen sich damit an einer entschei­denden Stelle: bei der Frage, wer über die Ausrich­tung eines Unter­neh­mens entscheidet und welche Inter­essen dabei berück­sich­tigt werden.

Verschiedene Wege zu anderem Eigentum

Im zweiten Teil des Impulses ging es um konkrete Modelle.

Verant­wor­tungs­ei­gentum versucht, Stimm­rechte und Kapi­tal­rechte vonein­ander zu trennen. Die Entschei­dungs­macht soll bei den Menschen liegen, die im Unter­nehmen tätig sind. Gleich­zeitig kann eine Vermö­gens­bin­dung verhin­dern, dass Unter­neh­mens­ver­mögen einfach verkauft oder der eigent­liche Unter­neh­mens­zweck bei einem Eigen­tü­mer­wechsel aufge­geben wird. Als Beispiele wurden unter anderem Ecosia und Märki­sches Land­brot genannt. Als mögliche künf­tige Rechts­form wurde die Gesell­schaft mit gebun­denem Vermögen diskutiert.

Genos­sen­schaften und Beleg­schafts­ei­gentum gehen einen anderen Weg. Bei einer Genos­sen­schaft gehört das Unter­nehmen seinen Mitglie­dern. Das Prinzip „Ein Mensch, eine Stimme“ schafft eine formale Gleich­heit bei Entschei­dungen, unab­hängig von der Höhe des einge­brachten Kapi­tals. Als Beispiel wurde unter anderem die Super­CoopBerlin Wedding genannt. Beim ESOP wiederum können Beschäf­tigte über eine eigene Struktur schritt­weise Anteile am Unter­nehmen erwerben.

Unter­neh­mens­räte sind wiederum keine eigene Eigen­tums­form. Sie können aber eine zusätz­liche Ebene stra­te­gi­scher Betei­li­gung schaffen. Neben Eigentümer:innen und Beschäf­tigten können je nach Ausge­stal­tung auch Kund:innen, Umwelt oder andere gesell­schaft­liche Inter­essen vertreten sein. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass sogar die Natur selbst insti­tu­tio­nell eine Stimme erhalten kann.

Kein Modell löst alles

Inter­es­sant wird es dort, wo die Grenzen der einzelnen Modelle sichtbar werden.

Verant­wor­tungs­ei­gentum kann einen Unter­neh­mens­zweck lang­fristig absi­chern, garan­tiert aber nicht auto­ma­tisch demo­kra­ti­sche Entschei­dungs­struk­turen. Genos­sen­schaften haben demo­kra­ti­sche Elemente fest einge­baut, richten ihr Wirt­schaften dadurch aber nicht auto­ma­tisch am Gemein­wohl aus. Unter­neh­mens­räte können unter­schied­liche Inter­essen zusam­men­bringen, ihre Wirkung hängt wiederum stark von ihrer konkreten Ausge­stal­tung ab.

Entschei­dend ist deshalb weniger das Etikett als die tatsäch­liche Praxis: Wer sitzt in den Gremien? Wer darf entscheiden? Wie werden Entschei­dungen getroffen? Und was passiert, wenn Inter­essen mitein­ander kollidieren?

Von der Theorie in die Praxis

Im anschlie­ßenden Work­shop mit Felix vom Märki­schen Land­brot wurde diese Frage an einem konkreten Beispiel weiter­ge­führt. Im Mittel­punkt standen Verant­wor­tungs­ei­gentum und die prak­ti­schen Fragen, die damit verbunden sind: Wie lässt sich der Unter­neh­mens­zweck lang­fristig schützen? Wie kann ein Unter­nehmen unab­hängig bleiben und eine Nach­folge gestalten? Und wie lässt sich Macht inner­halb des Unter­neh­mens verteilen?

Damit schließt sich der Kreis zu den anderen Impulsen der Konfe­renz. Zunächst ging es um Koope­ra­tion und Vertrauen als Grund­lage gemein­samer Wirt­schafts-Ökosys­teme. Danach um die Frage, wie digi­tale Infra­struktur gemein­schaft­lich orga­ni­siert werden könnte. Die Diskus­sion über Eigentum führt noch eine Ebene tiefer.

Denn wer über Eigentum entscheidet, entscheidet auch darüber, wie wirt­schaft­liche Macht verteilt wird.

Gutes Wirt­schaften ist deshalb nicht nur eine Frage dessen, was Unter­nehmen tun. Es ist auch eine Frage dessen, wem sie gehören und wie Eigentum Verant­wor­tung und Entschei­dungs­macht organisiert.