Ab dem 27. September 2026 gilt die EU-Richt­linie EmpCo (Empowe­ring Consu­mers for the Green Tran­si­tion) in Deutsch­land voll­ständig. Sie verschärft die Anfor­de­rungen an Nach­hal­tig­keits­aus­sagen im Gesetz gegen den unlau­teren Wett­be­werb (UWG) erheb­lich. Für Unter­nehmen im GWU.network ist das eine gute Gele­gen­heit, einen genauen Blick auf die eigene Kommu­ni­ka­tion zu werfen.

Als Grund­lage für diesen Beitrag dient das White­paper „EmpCo: Die neue Nach­hal­tig­keits­kom­mu­ni­ka­tion“ von WEtell, das die Richt­linie ausführ­lich einordnet.

Worum es geht

Bislang reichten oft pauschale Begriffe wie „nach­haltig“, „grün“ oder „fair“. Mit EmpCo wird das deut­lich einge­schränkt: Allge­meine Umwelt­aus­sagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie durch aner­kannte Stan­dards gedeckt sind. Spezi­fi­sche Aussagen müssen konkret formu­liert und mit leicht zugäng­li­chen Nach­weisen hinter­legt sein. Auch selbst geschaf­fene Siegel ohne unab­hän­gige Prüfung, unklare Vergleiche und Zukunfts­ver­spre­chen ohne konkreten Umset­zungs­plan gelten als irre­füh­rend. Das Gleiche gilt für soziale Aussagen (Arbeits­be­din­gungen, Diver­sität): Ohne belast­bare Daten sind sie nicht mehr haltbar.

Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert Abmah­nungen und Bußgelder. Betroffen sind alle Unter­nehmen, die Produkte oder Dienst­leis­tungen im EU-Markt anbieten – unab­hängig von der Größe.

Was Sie konkret prüfen sollten:

  • Bezug klären: Wird deut­lich, ob sich eine Aussage auf ein Produkt, einen Bereich oder das gesamte Unter­nehmen bezieht?

  • Pauschal­be­griffe vermeiden: Wörter wie „nach­haltig“, „klima­freund­lich“ oder „fair“ ohne konkrete Erläu­te­rung sind riskant.

  • Nach­weise sichtbar machen: Verlinken Sie auf Ihre Gemein­wohl-Bilanz oder den entspre­chenden Bericht, statt Nach­hal­tig­keit nur zu behaupten. (Hinweis: Wie der Verband die Bilanzen an die neuen EU-Krite­rien anpasst, erfahren Sie in unserem Artikel Aktu­elles aus dem AK Audit).

  • Kompen­sa­tion und Reduk­tion trennen: „Klima­neu­tral“ auf Basis von Ausgleichs­pro­jekten ist ohne echte Reduk­tion in der eigenen Wert­schöp­fung nicht mehr zulässig.

  • Bild­sprache einbe­ziehen: Auch grüne Farb­welten oder Natur­bilder können als Umwelt­aus­sage gewertet werden, wenn sie einen falschen Eindruck erzeugen.


Nicht schweigen, sondern besser sprechen

Ein Risiko ist das soge­nannte Green­hus­hing: aus Unsi­cher­heit gar nicht mehr über Nach­hal­tig­keit zu spre­chen. Für das GWU.network wäre das der falsche Schluss. Die Gemein­wohl-Ökonomie lebt von Sicht­bar­keit. Die neuen Regeln sind eine Einla­dung, genauer hinzu­schauen, was sich konkret belegen lässt, und dies klar zu kommunizieren.

Info-Veranstaltung: GWÖ-Audit & EmpCo-Richtlinie

Sie möchten tiefer einsteigen und wissen, was das konkret für Ihr Audit und Ihre Kommu­ni­ka­tion bedeutet? Am 2. September veran­staltet GWU.network eine Info-Veran­stal­tung zum Thema.

Anmel­dung über: info@bb.gwu.network

Weiterführende Links:

WEtell White­paper: EmpCo: Die neue Nachhaltigkeitskommunikation

GWÖ-Verbands­ebene: Aktu­elles aus dem AK Audit: Bilanzen & EU-Anforderungen