Ab dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) in Deutschland vollständig. Sie ist bereits am 26. März 2026 als Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten und verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Für Unternehmen im GWU.network ist das eine gute Gelegenheit, einen genauen Blick auf die eigene Kommunikation zu werfen.
Als Grundlage für diesen Beitrag dient das Whitepaper „EmpCo: Die neue Nachhaltigkeitskommunikation“ von WEtell, das die Richtlinie ausführlich einordnet und eine praktische Checkliste bereitstellt. Wir fassen im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammen.
Worum es geht
Bislang reichten oft pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „fair“, um Produkte oder Unternehmen positiv darzustellen. Mit EmpCo wird das deutlich eingeschränkt. Allgemeine Umweltaussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie durch anerkannte Standards wie das EU-Ecolabel gedeckt sind. Spezifische Aussagen müssen konkret formuliert und mit leicht zugänglichen Nachweisen hinterlegt sein. Auch selbst geschaffene Siegel ohne unabhängige Prüfung, unklare Vergleiche und Zukunftsversprechen ohne konkreten Umsetzungsplan gelten als irreführend. Das Gleiche gilt für soziale Aussagen, etwa zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten oder Diversität: Ohne belastbare Daten sind sie nicht mehr haltbar.
Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert Abmahnungen, gerichtliche Unterlassungsverfahren und in schweren Fällen Bußgelder, die sich an der Unternehmensgröße orientieren können.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im EU-Markt anbieten, unabhängig von Größe oder Branche. Auch für Unternehmen im GWU.network lohnt sich deshalb ein Blick auf die eigene externe Kommunikation, etwa auf der Website, in Social-Media-Posts oder in Broschüren.
Was Sie konkret prüfen sollten
- Bezug klären: Wird deutlich, ob sich eine Aussage auf ein Produkt, einen Unternehmensbereich oder das gesamte Unternehmen bezieht?
- Pauschalbegriffe vermeiden: Wörter wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „fair“ ohne konkrete Erläuterung sind riskant.
- Nachweise sichtbar machen: Verlinken Sie auf Ihre Gemeinwohl-Bilanz oder den entsprechenden Bericht, statt Nachhaltigkeit nur zu behaupten.
- Kompensation und Reduktion trennen: „Klimaneutral“ auf Basis von Ausgleichsprojekten ist nicht mehr zulässig, wenn keine echte Reduktion in der eigenen Wertschöpfung dahintersteht.
- Bildsprache einbeziehen: Auch grüne Farbwelten, Naturbilder oder Symbole können als Umweltaussage gewertet werden, wenn sie einen falschen Eindruck erzeugen.
Info-Veranstaltung: GWÖ-Audit & EmpCo-Richtlinie
Sie möchten tiefer einsteigen und wissen, was das konkret für Ihr Audit und Ihre Kommunikation bedeutet? Am 2. September veranstaltet GWU.network eine Info-Veranstaltung zum Thema GWÖ-Audit & EmpCo-Richtlinie. [Details und Anmeldung folgen / bitte Link ergänzen]
Nicht schweigen, sondern besser sprechen
Ein Risiko, vor dem viele Unternehmen aktuell stehen, ist das sogenannte Greenhushing: aus Unsicherheit lieber gar nicht mehr über Nachhaltigkeit zu sprechen. Gerade für ein Netzwerk wie GWU.network wäre das der falsche Schluss. Die Gemeinwohl-Ökonomie lebt von Sichtbarkeit und Austausch. Die neuen Regeln sind eher eine Einladung, genauer hinzuschauen, was sich konkret belegen lässt, und dies dann auch klar zu kommunizieren, statt es hinter vagen Formulierungen zu verstecken.
Dieser Beitrag fasst zentrale Punkte aus dem ausführlichen Whitepaper von WEtell zusammen, das die EmpCo-Richtlinie im Detail einordnet und eine praktische Checkliste bereitstellt. Für eine vertiefte Auseinandersetzung, insbesondere zur rechtlichen Einordnung und zu weiteren Praxisbeispielen, empfehlen wir das Original:
GWÖ Stellungnahme: Europäische ESG-Gesetzgebung
WEtell Whitepaper: „EmpCo: Die neue Nachhaltigkeitskommunikation“